Kommunen müssen bereits erbrachte Leistungen nicht mitberücksichtigen
Die Vergabekammer des Bundes hat entschieden, dass Kommunen bereits erbrachte Bauleistungen für die erneute Auftragswertschätzung nicht berücksichtigen müssen (Az.: VK 2-58/22 vom 04.07.2022). Der Entscheidung war ein europaweites Vergabeverfahren für …
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