Kommunales Stadtportal darf auch journalistische Inhalte bieten
Das Online-Angebot der Stadt Dortmund „dortmund.de“ gefährdet nicht die Unabhängigkeit der Presse. Es verstößt nicht gegen das Gebot der Staatsferne der Presse (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz). Das …
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