Anfechtungsrecht bei Konkurrentenklagen kann verwirken
Das Recht des Beamten, die Beförderung eines Konkurrenten anzufechten, gilt nicht unbefristet, sondern unterliegt der Verwirkung. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az.: 2 C 10.17 vom 30.08.2018). …
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