Zutritt auf Schulgelände nur mit negativem Corona-Test
Schulen dürfen darauf bestehen, dass ihre Schülerinnen und Schüler nur mit einem negativen Corona-Test das Schulgelände betreten dürfen. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die entsprechende Bestimmung in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung …
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