Sozialversicherungsfreiheit bei Kindertagespflege während Randzeitenbetreuung
Für eine Tagespflegerin, die Kinder nur in den Randzeiten einer Kita betreut, müssen keine Sozialabgaben abgeführt werden. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. L 8 R 800/16 vom 19.09.2018). Geklagt …
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