Auch Verlust einer Chance kann Schadenersatzanspruch auslösen

Einem Bieter steht ein Schadenersatz zu, wenn er rechtswidrig in einem Vergabeverfahren aus­ge­schlos­sen wurde. Er kann wegen des Ver­lusts einer Chan­ce Scha­dens­er­satz ver­lan­gen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt entschieden (Az.: C-547/22 vom 06.06.2024). Dieser Grundsatz darf auch nicht durch nationale Regelungen verletzt werden.

In dem Fall ging es um eine öffentliche Auftragsvergabe in der Slowakei. Geklagt hatte ein Bieter aus einer Bietergemeinschaft, die ausgeschlossen worden war. Der EuGH stellte jetzt fest, dass die Richtlinie über die Nachprüfung im Bereich öffentlicher Aufträge die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, Schadenersatz zu zahlen, wenn bei der Vergabe gegen Unionsrecht verstoßen wurde und daraus ein Schaden entstanden ist. Dazu kann nach Auffassung des EuGH auch der Schaden gehören, der einem Bieter durch den Verlust einer Chance entsteht, weil er rechtswidrig daran gehindert wurde, sich an dem Vergabeverfahren zu beteiligen.

Ansprechpartner für alle Fragen des Vergabe- und privaten Baurechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner, Rechtsanwältin Madeleine Riemer, Rechtsanwältin Dr. Janett Wölkerling, M. mel. und Rechtsanwalt Philipp Buslowicz, LL.M..

 

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