Ziele der Innenentwicklung müssen im Plangebiet erreicht werden
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen muss das beschleunigte Verfahren die Ausnahme bleiben. Es darf von Gemeinden nicht zur Regel erhoben werden. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) …
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