Erleichterungen im Baugesetzbuch gelten nicht für alle Flüchtlingsunterkünfte
Der Bau von Flüchtlingsunterkünften ist nur dann bauplanungsrechtlich begünstigt, wenn die öffentliche Hand die Verantwortung für die Unterbringung der Flüchtlinge hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt entschieden (Az.: …
[weiterlesen]