Amtsgericht bleibt zuständig für Kindeswohl gefährdende Corona-Schutzmaßnahmen
Für Corona-Schutzmaßnahmen, die das Kindeswohl gefährden können, sind die Amts-/Familiengerichte zuständig. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschieden (Az.: 6 AV 1.21 und 2.21 vom 16.06.2021). Nun muss sich das Amtsgericht …
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