VG Cottbus recognises election error in district council election

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11.05.2026

Die Wahl zum Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald vom 9.06.2024 muss in einem Wahlkreis wiederholt werden. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Cottbus entschieden (Az.: 1 K 1265/24 vom 26.3.2026). Damit hatte die Klage der Partei Mensch Klima Tierschutz in Teilen Erfolg. Das Gericht erkannte an, dass die Wahl im Wahlkreis I (Gemeinde Eichenwalde, Gemeinde Schulzendorf, Stadt Wildau, Gemeinde Zeuthen) in unzulässiger Weise beeinflusst worden war, weil die klagende Partei erst sechs Tage vor der Wahl darüber informiert worden sei, dass ihrem Antrag auf Plakatwerbung stattgegeben worden sei. Der Partei sei – im Gegensatz zu den Mitbewerbern – somit die Möglichkeit genommen worden, einen effektiven Wahlkampf mit Groß- und Laternenplakaten zu machen, entschied das VG. Der Fehler sei auch mandatserheblich gewesen, insbesondere habe er auch Auswirkungen auf die Wahl in den anderen Gemeinden des Wahlkreises I gehabt.

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