Lehrerin muss an neue Schule pendeln

Kristina Dörnenburg | Kristina Gottschalk, LL.M.oec. | Dr. Beate Schulte zu Sodingen

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20.05.2026

Eine Lehrerin muss die Versetzung an eine andere Schule aus Gründen des Personalmangels akzeptieren. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden (Az.: 1 K 6161/25 vom 30.04.2026). Auch die längere Pendelstrecke von rund 35 Kilometern sei zumutbar, befand das Gericht. Damit blieb die Klage der Lehrerin erfolglos. Das öffentliche Interesse an einem Unterricht ohne Ausfälle wegen Personalmangels sei höher zu bewerten als die individuellen Interessen der Beamtin, argumentierte das Gericht. Gegen eine Versetzung würden nur erhebliche Belange der Beamtin oder der Einsatz an einem unzumutbaren Ort sprechen. Das sei hier aber nicht der Fall. Daher müsse die Lehrerin als Landesbeamtin damit rechnen, überall im gesamten Landesgebiet eingesetzt zu werden, wenn es der Dienstherr so wünscht.

 

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