Hesse’s Local Government Digital Initiative – initially until 15 September 2026
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27.07.2026
Mit dem Programm „kommunal.digital.hessen“ unterstützt das Land Hessen die Einführung digitaler Basistechnologien in der Kommunalverwaltung. Hierfür stellt das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation (HMD) aus Mitteln des Programms „Starke Heimat Hessen“ Fördermittel zur Verfügung. Anträge können noch bis zum 15. September 2026 über das Antragsportal des Landes gestellt werden.
Gefördert werden die Implementierung und erstmalige Beschaffung von Basistechnologien wie eAkten, Ratsinformationssystemen, digitalen Rechnungsworkflows, e-Payment-Systemen oder Ausweisterminals – jeweils einschließlich der zugehörigen Mitarbeiterschulungen. Förderfähig sind Ausgaben bis zu 50.000 Euro pro Kommune und Jahr. Antragsberechtigt sind vorrangig Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise, die nach § 48 Abs. 2 Hessisches Finanzausgleichsgesetz (HFAG) als besonders finanzschwach eingestuft sind. Nach Maßgabe der verfügbaren Mittel können allerdings auch weitere Kommunen berücksichtigt werden, wobei dann zusätzlich die Einwohnerzahl den Ausschlag geben soll. Einen Anspruch auf die Förderung gibt es nicht – über die Anträge entscheidet das Ministerium im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen.
Rechtsanwältin Anuschka Siegers erklärt: „Auch wenn die ausgereichten Mittel nur rein Tropfen auf dem heißen Stein sein werden, ist das Programm ein wichtiger und sehr zu begrüßender Schritt des Landes, um die digitale Transformation gerade in finanzschwächeren Kommunen voranzubringen.” Rechtsanwalt Michael Jessen-Lieberum ergänzt: „Da die Frist eng bemessen ist, sollten Kommunen jetzt zügig prüfen, ob sie zum antragsberechtigten Kreis gehören und für welche Basistechnologie sie einen Antrag stellen wollen.“
Die bewilligten Mittel werden zum 30. November 2026 ausgezahlt und sind zweckgebunden zu verwenden.