Disclosure of names and official contact details of employees of authorities and parliamentary groups
| Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Weitergabe von Namen und dienstlichen Kontaktdaten von Behörden- und Fraktionsmitarbeiter befasst (Az.: 10 C 5.21 vom 01.09.2022). Danach müssen Behörden bei der Herausgabe personenbezogener Daten nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) zunächst feststellen, ob hierdurch Interessen der betroffenen Dritten erheblich beeinträchtigt werden können. In dem […]
