By-election of the mayor of the district town of Strausberg

Dr Dominik Lück

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13.03.2026

Der Landkreis Märkisch-Oderland wird auf Empfehlung der von ihm beauftragten Anwaltskanzlei Dombert Rechtsanwälte keine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Oder einlegen. Mit Beschluss vom 9.3.2026 (VG 4 L 160/26) hatte das Gericht die Aufhebung der Bürgermeisterwahl der Stadt Strausberg vom 15.2.2026 durch den Landkreis für rechtswidrig und die Absage der Stichwahl für unwirksam erklärt.

 

Landkreis und Dombert Rechtsanwälte sind sich darin einig, dass unter Umständen eine Beschwerde beim zuständigen OVG Berlin-Brandenburg wegen der Besonderheiten des Falles Erfolg haben könnte, es aber im Moment nicht um die Klärung gerichtlich nicht abschließend entschiedener Rechtsfragen, sondern darum geht, schnellstmöglich einen Termin für die Stichwahl in Form einer Nachwahl festzusetzen. Die Bürgerinnen und Bürger und die Stadt Strausberg haben zurecht ein Interesse, dass sie ohne weitere Verzögerungen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften die Entscheidung über die neue hauptamtliche Bürgermeisterin/ den neuen hauptamtlichen Bürgermeister treffen können.

 

Der Landrat wird daher – nach Rücksprache mit dem Landeswahlleiter – den Termin für den 29.03.2026 festsetzen.

 

Der Landrat wird weiterhin sorgsam darauf achten, dass die Stichwahl ordnungsgemäß von Statten geht. Etwaige Einwendungen gegen die Wahl können und werden im gesetzlich vorgesehenen Wahlprüfungsverfahren behandelt werden. Durch die rechtsanwaltliche Begleitung soll jeder Zweifel an einer unvoreingenommenen Wahldurchführung ausgeräumt werden.

 

DOMBERT Lawyers

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