School may ban internships with AfD members of parliament

Dr Beate Schulte zu Sodingen

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20.01.2026

Eine Schule darf Schülerinnen und Schülern untersagen, ein Schulpraktikum bei einem AfD-Bundestagsabgeordneten zu absolvieren. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden (Az.: 3 S 5/26 vom 16.01.2026). Es wies die Beschwerde einer Schülerin zurück, die ein berufliches Gymnasium in Brandenburg besuchte, und bestätigte den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder).

 

Das OVG begründete seine Entscheidung damit, dass es sich bei einem Schulpraktikum um eine schulische Veranstaltung außerhalb des Unterrichts handele. Daher komme der Schule im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags auch bei der inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung des Praktikums ein weiter pädagogischer Gestaltungsspielraum zu. Da die AfD in Brandenburg vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft worden ist, habe die Schule diese Grenzen nicht überschritten, als sie das Praktikum untersagte. Der Bundestagsabgeordnete gehört dem Vorstand des Landesverbandes an.

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