UMWELT(EN) WEITER. Umwelt und Klimaschutz
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Mehr erneuerbare Energien für den Klimaschutz!

Als im Jahr 2004 der Katastrophenfilm „The Day after Tomorrow“ des deutschen Regisseurs Roland Emerich in den Kinos anlief, ahnte wohl keiner, wie schnell aus Fiktion Realität zu werden droht. In der Ankündigung des Films wurde die Handlung wie folgt beschrieben: „Weil die Welt jahrelang nicht auf Leute wie den Paläoklimatologen Adrian Hall […] und die beständigen Warnungen vor den dramatischen Folgen einer globalen Erwärmung hören wollte, peitschen nun Wetterkatastrophen und die Vorboten einer neuen Eiszeit mit Macht auf die angstschlotternde Menschheit hernieder.“ Als Ursache hierfür nahmen die Filmemacher unter anderem den Zusammenbruch des Golfstroms an.

Nicht einmal 20 Jahre später warnt eine Studie des Potsdamer Instituts für Klimafolgenforschung (PIK), dass noch nie in mehr als 1000 Jahren die Atlantische Meridionale Umwälzströmung (AMOC), auch als Golfstrom-System bekannt, so schwach war wie in den vergangenen Jahrzehnten. (Quelle: https://www.pik-potsdam.de/). Die Folgen des Klimawandels und der Erderwärmung sind auch in diesem Sommer wieder durch verheerende Waldbrände in Süd-Europa und Russland oder unmittelbar vor unserer Haustür durch massive Überschwemmungen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz für die Betroffenen schmerzvoll zu spüren. In Grönland am höchsten Punkt des Eisschildes auf von 3.216 Metern über dem Meeresspiegel fiel Mitte August 2021 das erste Mal seit Beginn der Wetteraufzeichnungen Regen. (Quelle: https://www.wetter.de/).

Angesichts dieser dramatischen Entwicklungen drängt die Zeit zum Handeln noch mehr. So verschärfte der Bund mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes kürzlich die Klimaschutzvorgaben und verankerte das Ziel, bis 2045 Treibhausgas neutral zu werden. Bereits bis 2030 sollen hierfür die Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 sinken. Weiterhin angetrieben wird die Politik durch die Deutsche Umwelthilfe, die nach ihrem ersten Erfolg in Karlsruhe nunmehr die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern und Brandenburg in den Blick genommen und vergleichbare Klagen eingereicht hat. Zur Begründung heißt es, dass die drei Länder exemplarisch für eine verfehlte Klimaschutzpolitik auf Landesebene stünden. Sie hätten es versäumt, Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen verbindlich festzulegen, etwa in der Verkehrspolitik. In Anlehnung an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 1 BvR 2656/18 vom 24.03.2021), das Teile des bis dato geltenden Bundesklimaschutzgesetzes für verfassungswidrig erklärt hatte, wollen die Beschwerdeführer nun auch die Landesregierungen per Urteil zu mehr Klimaschutz verpflichten.

Allerdings ist es leichter, politische Forderungen zu erheben als konkrete Maßnahmen vor Ort umzusetzen. Dass es hierbei erhebliche Widerstände gibt, zeigt aktuell die Diskussion in Brandenburg um den Ausbau der Windenergie. Der Wirtschaftsminister Jörg Steinbach hatte sich im Wirtschaftsausschuss des Landtags dafür ausgesprochen, deutlich mehr Flächen für Windenergieanlagen auszuweisen, als die bislang vorgesehenen zwei Prozent des Bundeslandes. Der Widerspruch des Koalitionspartners CDU und selbst des Ministerpräsidenten Dietmar Woidke folgten diesem Vorschlag auf dem Fuß. „Ich bin dagegen, dass wir den Strom für Bayern produzieren“, ließ der Ministerpräsident verlauten  Der Streit um die richtige Strategie scheint in Zeiten des Bundeswahlkampfes eröffnet.

Dabei ist klar, dass der aktuelle Ausbau der Windenergie nicht ausreicht, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Zwar wurden in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 240 neue Windenergieanlagen mit einer Leistung von zusammen 971 Megawatt installiert. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist dies eine Steigerung von 62 Prozent. Diese Zahl relativiert sich allerdings zum einen angesichts des Rückbaus im ersten Halbjahr von 135 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 140 Megawatt. Zum anderen lag der Ausbau in den Spitzenjahren 2014 bis 2017 bereits zwischen 3,5 und knapp 4,9 Gigawatt pro Jahr. Dabei rechnet der Bundesverband Windenergie vor, dass mit dem deutschen Klimaschutzgesetz und der Anpassung der Stromverbrauchsprognose durch das Bundeswirtschaftsministerium eine weitere Erhöhung der jährlichen Brutto-Ausbauziele für die Windenergie an Land auf mindestens 5.000 MW in Deutschland erforderlich werde. Zudem müsse mit dem europäischen Maßnahmenpaket „Fit for 55“ zum Erreichen von 55 Prozent CO2-Minderung in der EU bis 2030 der Ausbau der Windenergie in Europa insgesamt von jährlich 15.000 auf 30.000 MW verdoppelt werden (Quelle: https://www.wind-energie.de/).

 

Meine Empfehlungen:

  • Um die gesetzlichen Klimaschutzziele zu erreichen bedarf es eines deutlichen Ausbaus an Erneuerbaren Energien. Dafür müssen zusätzliche Flächen bereitgestellt werden. Zum Beispiel kommt in Betracht, großzügig ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete, die tatsächlich vor allem durch industrielle Landwirtschaft bewirtschaftet werden, für die Errichtung von Windenergieanlagen oder für Freiflächen-Fotovoltaikanlagen zu nutzen.
  • Die Instrumentalisierung insbesondere des Natur- und Artenschutzes muss durch klare Vorgaben unterbunden werden. Nach wie vor ist die oftmals unverhältnismäßige Auslegung des Artenschutzes das Haupthemmnis für den weiteren Ausbau der Windenergie. So muss hinterfragt werden, ob weiterhin zum Schutz bestimmter Vogelarten Räume pauschal freigehalten werden müssen. Denn inzwischen zeigen technische Kamera-Systeme, dass es wirksame Maßnahmen gibt, um Vogelkollisionen an Windenergieanlagen zu verhindern, in dem die Vögel erkannt und de Anlagen abgeschaltet werden.
  • Die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren müssen beschleunigt werden. Dafür bedarf es zum einen einer besseren personellen Ausübung der Behörden. Zum anderen darf nicht gezögert werden, externe Projektmanager einzusetzen, die Überschreitung gesetzlich vorgesehener Fristen für die Bearbeitung stärker zu „sanktionieren“ und von der Zustimmungsfiktion bei ausbleibenden Stellungnahmen Gebrauch zu machen.
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