Wiadomość
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02.04.2024
Seit dem 1. April 2024 ist das reformierte Disziplinarrecht für Bundesbeamte in Kraft. Statt langwierige Disziplinarklagen vor Gericht führen zu müssen, werden nun alle Disziplinarmaßnahmen gegen Bundesbeamte von den Behörden selbst verhangen. Dazu gehören nun auch die Zurückstufung, die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sowie die Aberkennung des Ruhegehalts. Zudem führt nun eine Verurteilung wegen Volksverhetzung bei einer Freiheitsstrafe ab sechs Monaten automatisch zum Verlust der Beamtenrechte.
Osobami kontaktowymi w zakresie prawa usług publicznych w naszej praktyce są prawnicy Prof. Dr Klaus Herrmann, Dr Stephan Berndt i prawnicy Kristina Dörnenburg i Kristina Gottschalk, LL.M.oec