BVerwG: Kein Schadenersatz für nicht beförderte Beamte
Beamte müssen selbst tätig werden, wenn sie in einem Beförderungsauswahlverfahren ihres Dienstherrn übergangen wurden. Vor der Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs wegen ihrer Nichtberücksichtigung müssen sich Beamte bei dem Dienstherrn erkundigen, ob …
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