Sechs Gebäude als untere Grenze für die Annahme eines Ortsteils
Erst ab einer Anzahl von mindestens sechs Gebäuden, kann ein Ortsteil im Sinne des § 34 Baugesetzbuches (BauGB) existieren. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hervor (Az.: 2 …
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