Juristische Personen des öffentlichen Rechts können für Umweltschäden haftbar sein
Juristische Personen des öffentlichen Rechts können für Umweltschäden haftbar sein, die durch Tätigkeiten verursacht werden, die aufgrund gesetzlicher Aufgabenübertragung im öffentlichen Interesse ausgeübt werden. Dies geht aus einem aktuellen Urteil …
[weiterlesen]