Gebäudekosten für Kitas bleiben umlagefähig
Gemeinden dürfen Grundstück- und Gebäudekosten für ihre Kitas auf die Elternbeiträge umlegen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Frage der Elternbeitragsfähigkeit dieser Betriebskosten nicht zur Entscheidung angenommen, wie aus einem jetzt veröffentlichten …
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