Neuer Anlagentyp braucht keine neue Genehmigung
Der Wechsel des Anlagentyps einer genehmigten Windenergieanlage erfordert nicht automatisch eine neue Genehmigung. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs München hervor (Az.: 22 CS 16.1052). Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) …
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