Abstände zu Vogelbrutplätzen sind nicht sofort Tabuzone
Abstände zu Brutplätzen des Rotmilans von 1.000 Metern sind bei der gemeindlichen Flächennutzungsplanung nicht von vornherein für die Windenergie tabu. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz entschieden (Az.: 8 C …
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