Der Schutz personenbezogener Daten ist eine sensible Aufgabe. Wir helfen Landesbehörden und Kommunen, Unternehmen der öffentlichen Hand, Schulen oder Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft bei der Umsetzung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben – von der EU-Datenschutzgrundverordnung bis hin zu Bestimmungen des jeweiligen Landesdatenschutzrechts. Wir begleiten Unternehmen und die Verwaltung ebenfalls bei Konflikten mit dem Datenschutzrecht, etwa bei Beschwerden oder Klagen von Betroffenen.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Praxisgruppe ist das Informationszugangsrecht: Kammern und Verbände, kommunale Verwaltungen und Unternehmen sowie Planungsträger beraten wir, wie sie mit Umweltinformationen oder mit den Ansprüchen Dritter auf Akteneinsicht umgehen müssen. Da die Forderung nach Transparenz immer dann an Grenzen stößt, wenn Geheimhaltungspflichten verletzt werden, begleiten wir Behörden beim rechtssicheren Umgang mit den ihnen anvertrauten Informationen.

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