Auch bei Widersprüchen müssen Gemeinden vor einem Ausschluss erst aufklären
Ist ein Angebot widersprüchlich, müssen öffentliche Auftraggeber sich zunächst darum bemühen, diese aufzuklären, bevor sie das Angebot ausschließen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen entschieden (Az.: 6 A 954/17 vom 20.10.2020). …
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