Behörden müssen bei Social-Media-Aktivitäten auf Mitbestimmung achten
Wenn Behörden über ihre Tätigkeit auf eigene Kanäle in den sozialen Medien berichten, ist unter bestimmten Umständen die Personalvertretung einbeziehen,. Das ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) immer dann der …
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