Reaktivierung eines Beamten darf nicht von passendem Dienstposten abhängen
Ein Dienstherr muss dem Wunsch eines vorzeitig pensionierten Beamten, der wieder in das aktive Dienstverhältnis zurückkehren will, ohne Verzögerungen entsprechen. Er darf die Wiedereinsetzung nicht so lange hinauszögern, bis er …
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