OVG bestätigt Sicherheitsauflagen für Festival in Mecklenburg-Vorpommern

Dr. Stephan Berndt

Meldung

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14.08.2025

In der Auseinandersetzung um das Sicherheitskonzept für das Festival „Jamel rockt den Förster“ in Mecklenburg-Vorpommern ist es mit Unterstützung von DOMBERT Rechtsanwälte zu einer tragfähigen Lösung gekommen. Das vom Landrat angerufene Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat dessen Auflagen, die zur Sicherheit der Teilnehmenden und Dritter vorgesehen wurden, im Eilverfahren weitestgehend wieder durchgesetzt (Az.: 1 M 340/25 vom 12.08.2025). Zwar darf auf dem Festival Alkohol getrunken werden. Es bleibt aber bei einem Glasverbot und einer höheren Anzahl von Ordnungskräften. Zudem muss der Veranstalter auch die Versammlungsbehörde über die Versammlung informieren und nicht allein die Polizei. Erforderlich war die Befassung des OVG, da das Verwaltungsgericht (VG) Schwerin zuvor – ebenfalls im Eilverfahren – die Auflagen des Landkreises aufgehoben hatte. „Wir begrüßen es, dass Jamel rockt den Förster mit einem nunmehr angemessenen Sicherheitskonzept ausgestattet stattfinden kann und sich alle Teilnehmenden, aber auch Dritte sowie die Veranstalter, sicher fühlen können“, sagt Rechtsanwalt Dr. Stephan Berndt, der den Landkreis Nordwestmecklenburg vertreten hat.

Auch die weiteren Auflagen, etwa zum Naturschutz und zur Frage des Einsatzes von Ordnern zur Einweisung der an- und abreisenden Teilnehmenden, um  Rettungs- und Evakuierungswege freizuhalten, wurden jetzt vom VG Schwerin bestätigt.   

Ausgangspunkt der Auseinandersetzung war der Wunsch der Veranstalter, das Festival in diesem Jahr erstmal als Versammlung nach Art. 8 GG und nicht wie bisher als private Veranstaltung anzumelden und durchzuführen. Dadurch entstand für den Landkreis als staatliche Versammlungsbehörde die Pflicht, für die öffentliche Sicherheit und Ordnung Sorge zu tragen. Angesichts der zu erwartenden hohen Zahl an Festivalbesuchern, der besonderen örtlichen Gegebenheiten sowie der schwierigen Evakuierungsmöglichkeiten für Notfälle ist dies eine besondere Herausforderung gewesen. Dabei ging es zu keiner Zeit darum, die Veranstaltung zu verhindern oder mit Hürden zu versehen, betont Berndt. Ziel und Aufgabe des Landkreises war und ist es, eine sichere und friedliche Versammlungsdurchführung sicherzustellen. Diese Sicherheit ist mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts erreicht worden.

Weil der Eilantrag der Veranstalter zum Teil unbegründet war, gab das OVG die Kosten des Rechtsstreits beiden Seiten auf.

 

DOMBERT Rechtsanwälte

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