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27.08.2025
Amtierende Bürgermeisterinnen und Bürgermeister stehen bei der Finanzierung ihres Wahlkampfs vor rechtlichen Hürden. Während ihre Gegenkandidaten Spenden ohne größere Einschränkungen annehmen dürfen, gelten für Wahlbeamte strenge Vorgaben zur Korruptionsbekämpfung nach §§ 331, 332 StGB. Diese Vorschriften stellen Vorteilsannahme und Bestechung unter Strafe und erschweren dadurch eine rechtssichere Wahlkampffinanzierung. Gastautoren Dominik Lück und Matthias Einmahl beleuchten die rechtlichen Fallstricke und mögliche Lösungsansätze.