Vollautomatisierte Bescheide benötigen gesetzliche Ermächtigun

Dr. Dominik Lück

Meldung

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03.09.2025

Ein Abfallgebührenbescheid der Stadt Bremen, der rein automatisiert erstellt wurde, ist rechtswidrig. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Bremen hervor (Az.: 2 K 763/23 vom 14.07.2025). Denn eine Entscheidung, die ohne menschliches Zutun erstellt werde, verstößt gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (Art. 22 Abs. 1 DSGVO). Die Norm soll die betroffenen Personen vor Entscheidungen schützen, die sie beschweren und ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhen. Für das Gericht spielte es dabei keine Rolle, dass die Daten des Bürgers zuvor von Mitarbeitenden aufgenommen und die Bescheide auch stichprobenartig von Menschen überprüft wurden.

 

Allerdings blieb der Bremer Bürger mit seiner Klage dennoch erfolglos: Im Widerspruchsverfahren hatte sich eine Sachbearbeiterin mit seinem Bescheid befasst. Dadurch sei der Mangel geheilt worden, da Ausgangs- und Widerspruchsverfahren im verwaltungsrechtlichen Sinne eine Einheit bildeten.

„Grundsätzlich ist es möglich, dass Behörden automatisch erzeugte Abfallbescheide erlassen können. Dafür benötigen sie jedoch eine gesetzliche Ermächtigung sowie geeignete Datenschutz- und Sicherheitsvorkehrungen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück. In Bremen gibt es bislang keine solche Ermächtigung.

DOMBERT Rechtsanwälte

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