Pensionsansprüche bleiben trotz schwerer Straftat im Ausland erhalten

Dr. Stephan Berndt

Meldung

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08.09.2025

Nur die Verurteilung durch ein deutsches Gericht kann dazu führen, dass Beamte ihre Pensionsansprüche verlieren. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor (Az.: 2 C 13.24 vom  04.09.2025). Dieser lag ein außergewöhnlicher Fall zugrunde: Ein Familienvater hatte auf Teneriffa seine getrenntlebende Ehefrau und eines seiner beiden Kinder erschlagen. Sein zweites Kind konnte fliehen. In einem folgenden Strafprozess wurde der Familienvater wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, die er nun in Spanien verbüßt. Das Bundesverwaltungsgericht war nunmehr mit dem Fall betraut, da es sich bei dem Familienvater um einen Beamten im vorzeitigen Ruhestand handelt, der ein entsprechende Pension erhält. Dies versuchte der Dienstherr aberkennen zu lassen.

Die Disziplinarklage wies das Bundesverwaltungsgericht wie bereits die vorherigen Instanzen zurück. Grundsätzlich verlieren Beamte, die aufgrund einer Straftat rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 12 Monaten verurteilt wurden, ihren Beamtenstatus, mithin auch ihre Pensionsansprüche. Dies gälte, so stellte das Bundesverwaltungsgericht klar, jedoch nur im Falle der Verurteilung durch ein deutsches Gericht.

Im Übrigen gilt für Beamte im Ruhestand ein eingeschränkter Pflichtenkanon. Sie dürfen sich beispielsweise nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen. Eine  politische Motivation konnte das Bundesverwaltungsgericht in diesem Fall jedoch nicht feststellen; es handelte sich vielmehr um eine privat motivierte Tat.

Das Beamtenstatusgesetz sieht eine dem Bundesbeamtengesetz ähnliche Regelung zu den Pflichten von Ruhestandsbeamten vor. Die aufgestellten Rechtssätze des Bundesverwaltungsgerichts finden damit auch für die Länder, Landkreise, Städte und Kommunen, also auch auf Landes- und Kommunalbeamte, Anwendung. Ob und inwiefern der Gesetzgeber die Entscheidung nun zum Anlass nimmt, nachzuschärfen, bleibt indes abzuwarten.

DOMBERT Rechtsanwälte

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