Neutralitätsgebot gilt nicht im Rahmen einer Parlamentsdebatte

Tobias Schröter

Meldung

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09.09.2025

Das Neutralitätsgebot für Äußerungen von staatlichen Amtsträgern gilt nicht im Rahmen einer Parlamentsdebatte, auch wenn es sich um Äußerungen eines (Regierungs-)Mitglieds des Senats handelt. Das stellte das Hamburgische Verfassungsgericht (HVerfG) jetzt fest (Az.: HVerfG 2/24 vom 05.09.2025).

 

Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) hatte der AfD in einer Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft im November 2023 eine zunehmende Radikalisierung attestiert und erklärt, die Relativierung des Nationalsozialismus und des Holocaust gehöre zur „Grunderzählung“ der Partei. Die AfD-Fraktion und einzelne AfD-Abgeordnete hatten darin einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot gesehen, wonach sich staatliche Amtsträger und Regierungsmitglieder grundsätzlich nicht zugunsten oder zulasten einer Partei äußern dürfen.

 

Nach Auffassung des Gerichts gilt das Neutralitätsgebot im parlamentarischen Raum jedoch nicht, auch wenn Regierungsmitglieder sprechen. Diese seien vielmehr „ausdrücklich berechtigt, an der Debatte teilzunehmen, um ihren Standpunkt in der Bürgerschaft darzulegen und zu verteidigen“, so das Gericht. Allein das Sachlichkeitsgebot sei einzuhalten, was vorliegend der Fall gewesen war.

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