Meldung
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10.09.2025
Das Verwaltungsgericht Greifswald hat die Ablehnung eines Bürgerbegehrens durch die Stadt Sassnitz gegen das auf ihrem Hafengelände betriebene LNG-Terminal auf der Insel Rügen bestätigt. Dem eingereichten Bürgerbegehren fehle der Kostendeckungsvorschlag, begründete das Gericht seine Entscheidung nach der Verhandlung am Dienstag. Die Initiatoren haben demnach nicht, wie von der Kommunalverfassung gefordert, die voraussichtlichen Kosten beziffert, die durch ein erfolgreiches Bürgerbegehren für die Stadt entstehen könnten. Dazu hätten auch Einnahmeausfälle und mögliche Schadensersatzansprüche gehört, die bei einem Stopp des Betriebs des Terminals gedroht hätten. Das Verwaltungsgericht ist damit der Argumentation der Rechtsanwälte Dr. Dominik Lück und Dr. Maximilian Dombert gefolgt, die die Stadt schon bei der Beschlussfassung in der Stadtvertretung beraten hatten.