EU-Entwaldungsverordnung soll verschoben werden

Tobias Roß

Meldung

|

26.09.2025

Die EU-Kommission hat signalisiert, die EU-Entwaldungsverordnung abermals zu verschieben. Die Anwendungsphase soll voraussichtlich statt Anfang 2026 nun Anfang 2027 beginnen. Zur Begründung wird von Seiten der EU vor allem auf technische Probleme mit einem IT-System verwiesen. Allerdings steht die Verordnung von verschiedenen Seiten seit langem in der Kritik.

 

Mit der Verordnung soll erreicht werden, dass es innerhalb der EU „entwaldungsfreie Lieferketten“ in der Wirtschaft gibt. Dafür sollen Unternehmen und Händler nachweisen, dass für ihre Produkte keine Wälder gerodet wurden. Kritisiert werden von der Wirtschaft vor allem die damit verbundenen hohen Nachweis- und Dokumentationspflichten, die vor allem kleine und mittlere Unternehmen überfordern würden. Besonders betroffen sind die Waldbesitzer, die auch im Privatwald nunmehr vor umfassenden Melde- und Dokumentationspflichten stehen. Die Wirtschaft sowie entsprechende Verbände plädieren schon seit längerem für eine „Null-Risiko-Kategorie“ für Produkte und Regionen, bei denen das Risiko der Entwaldung als sehr gering einzustufen ist. Dies beträfe insbesondere EU-Länder wie Deutschland, die aufgrund ihrer Forstgesetzgebung und der entsprechenden Regelungen zu Waldumwandlungen kein Entwaldungsrisiko im Sinne der Verordnung aufweisen – aber bis dato gleichwohl die entsprechenden Verpflichtungen erfüllen müssen.  Für sie sollten keine Nachweispflichten bestehen, um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren.  Es bleibt abzuwarten, ob die nun angekündigt Verschiebung tatsächlich allein zur Beseitigung von IT-Problemen genutzt oder ob die Verordnung auch inhaltlich noch einmal aufgeschnürt wird.

 

DOMBERT Rechtsanwälte

Unsere Tätigkeit umfasst alle Rechtsfragen und Konflikte, in denen der Staat, Kommunen oder Behörden beteiligt sind.