Neue EU-Schwellenwerte ab 1. Januar 2026

Philipp Buslowicz, LL.M.

Meldung

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27.10.2025

Auftraggeber und Bieter müssen bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren ab dem 1. Januar 2026 neue Schwellenwerte beachten. Die Anpassungen für öffentliche Aufträge und Konzessionen hat die Europäische Kommission mit den delegierten Verordnungen (EU) 2025/2150, 2025/2151 und 2025/2152 vom 22. Oktober 2025 vorgenommen. Ab dem 1. Januar 2026 gelten dann folgende Schwellenwerte:

  • Bauaufträge: 5.404.000 Euro
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 216.000 Euro
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Sektorenauftraggeber): 432.000 Euro
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Bundesbehörden): 140.000 Euro
  • Bau- und Dienstleistungskonzessionen: 5.404.000 Euro

 

 

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