Der Bau-Turbo ist in Kraft getreten

Patricia Kohls | Dr. Maximilian Dombert

Meldung

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31.10.2025

Am 30.10.2025 ist das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“, auch „Bau-Turbo“ genannt, in Kraft getreten. Es soll dazu beitragen, den Bau von Wohnungen zu vereinfachen und die Verfahren zu beschleunigen. Dafür wurden mehrere Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB) vorgenommen. Sie beinhalten Befreiungsmöglichkeiten von bestehenden Bebauungsplänen (§31 Abs. 3 BauGB) und Abweichungsmöglichkeiten vom bisherigen Ortsbild (§34 Abs. 3b BauGB) sowie von weiteren Vorschriften des BauGB (§ 246e BauGB), um neuen Wohnraum zu schaffen – sei es durch Neubau, Nachverdichtung oder Umnutzung. Voraussetzung ist allerdings, dass die jeweilige Gemeinde grünes Licht für die Befreiung oder Abweichung gibt. Im Außenbereich soll der neue §246e BauGB auch nur auf Grundstücke anwendbar sein, die in engem Zusammenhang mit bestehender Bebauung stehen, um eine Zersiedelung zu vermeiden.

 „Wie bei jeder Baurechtsnovelle wird es auch bei dem Bau-Turbo darauf ankommen, dass die Praxis von den Möglichkeiten, die der Gesetzgeber einräumt, Gebrauch macht“, sagt Rechtsanwalt Dr. Maximilian Dombert. „Baugenehmigungsbehörden und Gemeinden sollten daher im Interesse des dringend notwendigen Wohnungsbaus die Chancen der Neuregelungen nutzen.“

 

 

 

DOMBERT Rechtsanwälte

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