Meldung
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12.11.2025
Der Ausbau von Erneuerbare-Energien-Anlagen wird derzeit durch begrenzte Netzanschlusskapazitäten gebremst. Flexible Netzanschlussvereinbarungen (Flexible Connection Agreements – FCA) bieten hier eine Lösung: Sie ermöglichen den Netzanschluss und die Einspeisung von Strom auch dann, wenn die am Netzverknüpfungspunkt verfügbare Kapazität auf dem Papier nicht ausreicht. Die neuen gesetzlichen Grundlagen wurden mit dem Solarspitzengesetz geschaffen. Durch statische, dynamische oder volldynamische Begrenzungen der Einspeiseleistung lässt sich vorhandene Netzkapazität effizienter aufteilen und nutzen – ein zentraler Baustein für den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland.
DOMBERT Rechtsanwälte unterstützt die Fachagentur Wind & Solar bei der Entwicklung bundesweit anwendbarer Mustervertragstexte für solche flexiblen Netzanschlussvereinbarungen. Ziel ist es, praxisgerechte, rechtssichere Vertragsgrundlagen zu schaffen, die Netz- und Anlagenbetreibern gleichermaßen Planungssicherheit geben.
Bei DOMBERT berät ein dreiköpfiges Team der Praxisgruppe Energie, Umwelt und Klimaschutz. Dazu gehören neben dem im Energie- und Infrastrukturrecht spezialisierten Düsseldorfer Partner Tobias Roß die Rechtsanwältinnen Judith Affeldt (Netze, Netzanschluss) und Tatjana Schmidt (Integration von Batteriespeichern).