Meldung
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05.12.2025
Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat eine Norm zur Finanzierung inklusiver Schulen in Niedersachsen für verfassungswidrig erklärt, weil bestimmte Schulträger nicht berücksichtigt werden
(Az.: 2/24 vom 03.12.2025). So gewährt das Land Niedersachsen den Kommunen einen finanziellen Ausgleich für die höheren Kosten, die dadurch entstehen, dass alle öffentlichen Schulen seit 2012 im Land inklusiv sind. Die Verteilung der Gelder bemisst sich nach der Zahl der Schülerinnen und Schüler im Primar- und Sekundarbereich I. Kommunen, die ausschließlich Träger von Schulen im Sekundarbereich II sind, gehen jedoch leer aus. Diesen fehlenden Ausgleich, der die Sekundarstufe II seit dem Schuljahr 2018/2019 trifft, hält der Staatsgerichtshof für verfassungswidrig. Er hat nun den Landesgesetzgeber aufgefordert, bis Ende nächsten Jahres und rückwirkend zum 01.01.2022 eine verfassungskonforme Neuregelung vorzulegen.