Meldung
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02.02.2026
Der Hessische Staatsgerichtshof hat die Kommunalwahlreform der schwarz-roten Koalition in Hessen für verfassungswidrig erklärt (Az.: P.St. 3013 vom 28.012026). Die FDP, die kleinste Fraktion im hessischen Landtag, hatte sich mit einem Normenkontrollantrag gegen die Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens gewehrt und hatte nun Erfolg.
Wie das Gericht ausführte, habe der Gesetzgeber die Freiheit, sich für ein Berechnungsverfahren zu entscheiden. Er müsse aber ein Verfahren wählen, das die Neutralität gegenüber allen Parteien und Wählervereinigungen möglichst wahre. Er dürfe daher im Vergleich zu einem bisher verwendeten Verfahren kein stärker verzerrendes und deshalb im Grunde überholtes Verfahren neu einführen, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.
Im hessischen Kommunalwahlgesetz galt viele Jahre das Hare/Niemeyer-Verfahren, nachdem es 1980 das Verfahren nach d´Hondt abgelöst hatte. Um eine Zersplitterung der Kommunalvertretung zu vermeiden, wurde im April 2025 eine Rückkehr zum Verfahren nach d`Hondt beschlossen, das stimmenstarke Parteien und Wählervereinigungen begünstigt. Das Hare/Niemeyer-Verfahren hingegen sei gegenüber allen Parteien neutral und bewirke eine mathematisch exaktere Übertragung des Stimmenverhältnisses auf das Sitzverhältnis, so der Staatsgerichtshof. Die Rückkehr zum Sitzzuteilungsverfahren nach d’Hondt verstoße gegen den Grundsatz der Wahlgleichheit und das grundrechtlich geschützte Recht der Parteien auf Chancengleichheit. Zudem merkte er an, dass Sitzverteilungsverfahren kein geeignetes Instrument seien, um der Zersplitterung in der Kommunalvertretung entgegenzuwirken.