Zuwendungsrecht: Grundlagen, Beantragung, Bewilligung und Verwendung von Zuwendungen

Zuwendungsrecht: Grundlagen, Beantragung, Bewilligung und Verwendung von Zuwendungen

Dr. Maximilian Dombert

Vortrag

Veranstaltung am: 09.06.2026

Zeit: 09:00 – 13:00 Uhr

Referent: Rechtsanwalt Dr. Maximilian Dombert
Veranstalter: NST wissenstransfer GmbH

Inhalt der Veranstaltung

Kommunen können im Bereich des Zuwendungsrechts nicht nur selbst Förderprogramme aufsetzen und Mittel vergeben: oftmals stehen sie als Teil der mittelbaren Staatsverwaltung auf der Seite des Antragstellers und Fördermittelnehmers. Das Seminar bietet praxisnahe Hinweise zur rechtssicheren Antragstellung und Verwendung der Fördermittel.

 

Worum geht es?

Zuwendungen sind freiwillige finanzielle Leistungen der öffentlichen Hand an Dritte zur Verwirklichung bestimmter Interessen. Beantragen Kommunen Fördermittel, gehen für sie – wie für jeden privaten Fördermittelnehmer – zahlreiche Verpflichtungen in Bezug auf deren Verwendung einher. Dabei ist der ,,worst case“, die Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der Mittel in jedem Falle zu vermeiden, um finanziellen Schaden vom kommunalen Zuwendungsempfänger abzuwenden.

Das Seminar vermittelt Ihnen ein praxisorientiertes Wissen, von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis. Wir gehen davon aus, dass bei den TeilnehmerInnen Grundlagenwissen zum Zuwendungsrecht vorhanden ist.

Schwerpunkte:

  • Antragstellung
  • Der Bewilligungsbescheid
  • Allgemeine und Besondere Nebenbestimmungen
  • Mittelanforderung
  • Verwendung und Dokumentation
  • Mitteilungspflichten
  • Verwendungsnachweis
  • Vermeidung von Rückforderungen

Der Kopf hinter der Veranstaltung.

Dr. Maximilian Dombert

ist Rechtsanwalt und Partner bei Dombert Rechtsanwälte Part mbB in Potsdam. Zu seinen Spezialgebieten zählen Kommunalrecht, kommunales Wirtschaftsrecht, Bau- und Planungsrecht.

DOMBERT Rechtsanwälte

Unsere Tätigkeit umfasst alle Rechtsfragen und Konflikte, in denen der Staat, Kommunen oder Behörden beteiligt sind.