Grundzüge des Planfeststellungsrechts

Grundzüge des Planfeststellungsrechts

Janko Geßner

Vortrag

Veranstaltung am: 05.03.2026

Zeit: 10:00 – 16:30 Uhr

Referent: Rechtsanwalt Janko Geßner
Veranstalter: KommunalplusBildung

Inhalt der Veranstaltung

Sanieren, Bauen, Zukunft gestalten, das ist das Gebot der Stunde“, so heißt es im Koalitionsvertrag 2025.

Für Investitionen in die öffentliche Infrastruktur und den Klimaschutz ist ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro vorgesehen.

Umfangreiche Infrastrukturprojekte z.B. im Verkehrs- und Energiebereich sollen finanziert werden.

Für ein Großteil der Projekte sind Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren erforderlich.

Mit dem vorliegenden Seminar soll ein Überblick über die Grundzüge des Planfeststellungsrechts gegeben werden.

Rechtlicher Rahmen, Ablauf des Verfahrens und die materiell-rechtlichen Anforderungen an die zu treffende Entscheidung werden erläutert.

Grundsatzurteile und aktuelle Rechtsprechung werden erörtert. 

Ausführungen zur Fehlerlehre und zum Rechtsschutz gegen Planfeststellungsentscheidungen runden das Seminar ab.

Das Seminar ist als Grundlagen- und Auffrischungsseminar konzipiert.

Der Kopf hinter der Veranstaltung.

Janko Geßner

ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht

und Gründungspartner von DOMBERT Rechtsanwälte.

Er leitet die Praxisgruppe „Öffentliche Aufträge und Vergabe“ und ist Lehrbeauftragter für Vergaberecht an der Brandenburgischen Technischen Universität (BTU) Cottbus-Senftenberg.

DOMBERT Rechtsanwälte

Unsere Tätigkeit umfasst alle Rechtsfragen und Konflikte, in denen der Staat, Kommunen oder Behörden beteiligt sind.