Windkraft-Moratorium in Brandenburg beschlossen

Prof. Dr. Jan Thiele

Meldung

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26.02.2026

Der Brandenburger Landtag hat am 26. Februar 2026 mit den Stimmen von SPD und CDU ein Windkraft-Moratorium beschlossen, das sofort gilt. In drei von fünf Planungsregionen (Prignitz-Oberhavel, Oderland-Spree und Lausitz-Spreewald) dürfen bis Ende Januar 2027 keine neuen Windenergieanlagen außerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete mehr genehmigt werden. Laufende Genehmigungs- und Vorbescheidsverfahren außerhalb der Vorranggebiete werden allerdings nicht erfasst und können daher trotz Moratorium weitergeführt werden. Wie aus der Debatte im Landtag hervorgeht, befinden sich in den betroffenen Regionen knapp 1.000 Anlagen in offenen Verfahren. SPD und CDU verweisen auf Rechts- und Planungssicherheit sowie das Risiko möglicher Entschädigungsforderungen zulasten des Landeshaushalts. Gleichzeitig bleiben Vorhaben innerhalb der kommunalen Bauleitplanung sowie Repowering grundsätzlich möglich. Damit steigt der Druck, die ausstehenden Regionalpläne zügig zu verabschieden, damit eine wirksame Steuerung tatsächlich greift.

DOMBERT Rechtsanwälte

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