Die rechtsichere Beauftragung von Beschaffungsdienstleistern

Die rechtsichere Beauftragung von Beschaffungsdienstleistern

Janko Geßner

Vortrag

Veranstaltung am: 21.04.2026

Zeit: 10:00 – 13:00 Uhr

Referent: Rechtsanwalt Janko Geßner
Veranstalter: DOMBERT Akademie GmbH

Inhalt der Veranstaltung

Viele Kommunen haben gerade im Infrastrukturbereich hohen Neubau- und Modernisierungsbedarf. Die Bewältigung der damit verbundenen, oft europaweiten Vergabeverfahren für die Beauftragung von Planungs- und Bauleistungen stellt die Kommunen angesichts knapper Personalressourcen und des komplizierten Vergaberechts vor besondere Herausforderungen. Werden Projekte mit öffentlichen Geldern gefördert, kann bei Vergabeverstößen auch ein Widerruf der Förderung drohen.

 

Kommunen als öffentliche Auftraggeber bedienen sich bei der Durchführung von Vergabeverfahren daher oft externer Architekten, Ingenieuren, Rechtsanwälte oder Beratungsunternehmen als sogenannte Beschaffungsdienstleister. Der Leistungsumfang kann von der Bereitstellung der technischen Infrastruktur über die Beratung bzgl. Ausführung und Planung bis zu Vorbereitungs- und Management-tätigkeiten bei der Durchführung von Vergabeverfahren gehen.

 

Gerade die Abgrenzung zwischen (noch) zulässiger Tätigkeit von Architekten und Ingenieuren und drohendem Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz hat die Rechtsprechung aber in letzter Zeit des Öfteren befasst.

 

Im Seminar soll es um die rechtssichere Beauftragung und den richtigen Einsatz von Beschaffungsdienstleistern gehen.

Der Kopf hinter der Veranstaltung.

Rechtsanwalt Janko Geßner

ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Gründungspartner von DOMBERT Rechtsanwälte.

Er leitet die Praxisgruppe „Öffentliche Aufträge und Vergabe”

bei DOMBERT und ist Inhaber eines Lehrauftrags zum Thema Vergaberecht an der Brandenburgischen Technischen Universität (BTU) Cottbus-Senftenberg

DOMBERT Rechtsanwälte

Unsere Tätigkeit umfasst alle Rechtsfragen und Konflikte, in denen der Staat, Kommunen oder Behörden beteiligt sind.