Meldung
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04.08.2026
Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat am 16. Juli 2026 die umfangreiche Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) beschlossen. Sie soll mit Beginn des neuen Kita-Jahren 2027/28 in Kraft treten mit dem Ziel, die Kinderbetreuung in Nordrhein-Westfalen verlässlicher zu machen.
Dafür stellt das Land insgesamt mehr als 420 Millionen Euro zur Verfügung. Davon erhalten die Träger jährlich zusätzlich 200 Millionen Euro als Landeszuschuss, um Transformationskosten zu finanzieren. Rund 68 Millionen Euro fließen in die Ausbildung und Qualifizierung für Fachpersonal in den Kitas. Für Kita-Helfer oder Kita-Helferinnen, die bei Verwaltungs- und Alltagsaufgaben entlasten sollen, stellt das Land weitere 37,2 Millionen Euro zur Verfügung. Zudem sind rund 50 Millionen Euro für die Sprachförderung in den Kitas vorgesehen.
Ein wichtiges Element der Reform ist die Festlegung von Kern- und Randzeiten. In den Kernzeiten werden die Kinder von qualifiziertem Fachpersonal betreut. Jede Kita muss mindestens 35 Stunden Kernzeit pro Woche bieten, wobei fünf Stunden pro Tag festgeschrieben sind. Die restlichen zehn Stunden darf der Träger flexibel auf die Woche verteilen. In den Randzeiten dürfen auch andere Betreuungspersonen, zum Beispiel staatlich geprüfte Kinderpflegerinnen, eingesetzt werden. Allerdings muss immer mindesten eine sozialpädagogische Fachkraft vor Ort sein. So sollen die Kitas flexibler ihr Personal angesichts des Fachkräftemangels einsetzen und verlässlicher öffnen können. Mehr Flexibilität eröffnet die KiBiz-Reform auch den Eltern: Sie können die Betreuung für ihre Kinder künftig in Fünf-Stunden-Schritten buchen. Damit reagiert das Land auf die unterschiedlichen Bedarfe in den Familien.
Trotz der Reform wird vielfach kritisiert, dass die finanzielle Ausstattung der Kindertageseinrichtungen nach wie vor nicht ausreicht, um die tatsächlichen Personal- und Sachkosten zu decken; auch wird befürchtet, dass die Qualität der Kindertagesbetreuung durch die Einführung von Kern- und Randzeiten gefährdet wird.