AfD-Kandidat darf nicht zur Oberbürgermeister-Wahl antreten

Kristina Gottschalk, LL.M.oec. | Dr. Dominik Lück

Meldung

|

26.08.2025

Der AfD-Kandidat Joachim Paul darf nicht bei der Wahl zum Oberbürgermeister in Ludwigshafen antreten. Das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt a.d. Weinstraße hat seinen Eilantrag jetzt als unzulässig abgelehnt (Az.: 3 L 889/25.NW vom 18.08.2025). Inzwischen hat auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz die Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen (AZ.: 10 B 11032/25 vom 25.08.2025).

Zuvor hatte der Wahlausschuss Ludwigshafen den rheinland-pfälzischen Landtagsabgeordneten und Beamten im Schuldienst wegen Zweifel an seiner Verfassungstreue nicht als Kandidaten für die AfD bei der Oberbürgermeisterwahl am 21.09.2025 zugelassen. Dabei stützten sich die Ausschussmitglieder auf Berichte des Verfassungsschutzes, nach dem Paul Kontakte in rechtsextreme Kreise unterhalte. Paul wehrte sich mit seinem Eilantrag gegen diese Entscheidung mit dem Argument, dass sein passives Wahlrecht verletzt werde und der Wahlausschuss gar nicht seine Verfassungstreue zu prüfen hätte. Sein Antrag blieb ohne Erfolg.

Das VG Neustadt erklärte, dass Entscheidungen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, nur in einem nachträglichen Wahlanfechtungsverfahren überprüft werden können. Dahinter stehe der Grundsatz, dass die subjektiven Rechte Einzelner hinter der Mehrheit der Wählerinnen und Wähler zurücktreten müsse. Ein einstweiliger Rechtsschutz könne im Vorfeld einer Wahl nur dann in Frage kommen, wenn bereits bei der summarischen Prüfung vor der Wahl festgestellt würde, dass das Wahlverfahren fehlerhaft sei und dadurch in einem späteren Wahlprüfungsverfahren für ungültig erklärt würde.

„Die Überprüfung subjektiver Rechte Einzelner in einem späteren Wahlanfechtungsverfahren ist wichtig, um die Praktikabilität zu gewährleisten“, sagt Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück. „Ansonsten könnten eine Vielzahl von Anträgen die Wahlen beeinträchtigen, ohne dass geklärt werden könne, ob sie wirklich berechtigt sind.“

DOMBERT Rechtsanwälte

Unsere Tätigkeit umfasst alle Rechtsfragen und Konflikte, in denen der Staat, Kommunen oder Behörden beteiligt sind.