Meldung
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19.04.2026
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat einen Gesetzentwurf für eine neue Beamtenbesoldung vorgelegt. Damit reagiert er auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), in dem es feststellte, dass die Besoldung der Beamten in Berlin jahrelang zu niedrig und damit verfassungswidrig gewesen ist (Az.: 2 BvL 5/ 18 vom 17.09.2025). Im Zuge dieser Entscheidung hat das BVerfG neue Grundsätze aufgestellt und eine Reform der Beamtenbesoldung angemahnt. Danach soll sich die Mindestbesoldung zukünftig an dem Median-Äquivalenzeinkommen orientieren, das als Prekariatsschwelle gilt.
Der Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium sieht nun vor, dass sich die Besoldung stärker an den allgemeinen Lebenshaltungskosten und der Lohnentwicklung in der freien Wirtschaft orientiert. Zentrale Änderungen sind neben einer linearen Anpassung, höhere Einstiegsgehälter und eine Neugestaltung der Familienzuschläge, bei denen bei der Mindestbesoldung von einem Doppelverdiener-Modell ausgegangen wird. Der Gesetzentwurf sieht auch Nachzahlungen vor, um die Unteralimentation der vergangenen Jahre auszugleichen. Der Reformvorschlag verursacht erheblich Mehrkosten. Allein für dieses Jahr werden die zusätzlichen Ausgaben auf 3,39 Milliarden Euro veranschlagt.