Berlin will Sprachförderung in Kitas stärken

Dr. Beate Schulte zu Sodingen

Meldung

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18.09.2025

Der Berliner Senat will die frühkindliche Bildung und Sprachförderung verbessern. Dazu hat er am 16.09.2025 den Entwurf zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes und weiterer Vorschriften beschlossen. Das Gesetz soll Anfang 2026 in Kraft treten. Für Kinder ab dem dritten Lebensjahr soll es künftig einen „Willkommensgutschein“ für bis zu sieben Stunden Kinderbetreuung täglich geben, damit die Eltern ohne Antrag und bürokratische Hürden ihr Kind in eine Kita geben können. Außerdem soll die Sprachförderung in allen Kitas und in der Kindertagespflege verpflichtend sein. Wenn Familien ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, sollen Sanktionen greifen.

 

Ein weiteres wesentliches Element der Änderung betrifft die Personalschlüssel. Für Kinder unter drei Jahren soll er stufenweise so verbessert werden, dass von August 2026 an eine Fachkraft ein Kind weniger betreuen wird als bisher. An die Stelle der Personalzuschläge für Einrichtungen, die viele Kinder nicht deutscher Herkunft und / oder aus einem prekären Umfeld (Brennpunktzulage) betreuen, soll ein „Partizipationszuschlag“ treten. Diesen sollen Einrichtungen erhalten, wenn mindestens 20 Prozent der Kinder Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen oder einen Sprachfördergutschein besitzen. Kritiker führen an, dass dadurch der Kreis derjenigen, die gefördert werden deutlich kleiner ausfällt. Auch Kinder, deren Eltern im Niedriglohnbereich oder Minijobs arbeiteten, hätten deutlich geringere Bildungschancen. Die Einrichtungen würden dann aber für die Kinder keine Zulagen mehr erhalten. Auch Kindertageseinrichtungen mit einem bilingualen oder internationalen Profil und einem hohen Anteil von Kindern nicht deutscher Herkunft würden nicht mehr wie bislang von den Zulagen profitieren, wenn sie nicht die 20 Prozent-Schwelle überschreiten.

 

 

 

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