Beschleunigte Regionalplanung in Westmecklenburg sorgt für Probleme

Natalie Carstens

Meldung

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05.12.2025

Der Regionale Planungsverband Westmecklenburg hat es plötzlich eilig und verunsichert betroffene Vorhabenträger. Gemeint ist die Teilfortschreibung des Kapitels „Energie“ des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM), welche die Steuerung des Ausbaus der Windenergie durch Ausweisung von Windenergiegebiete in den Blick nimmt. Der Planungsverband beschloss am 01.10.2025 die Teilfortschreibung. Nur zwei Monate später – am 04.12.2025 – wurde bereits das Erreichen der Teilflächenziele festgestellt. Dabei wären die ersten Flächenbeitragswerte nach dem WindBG erst zum 31.12.2027 zu erreichen gewesen.

 

Dieses schnelle Verwaltungshandeln wirft nicht nur verfahrensrechtliche Fragen auf, sondern konfrontiert Vorhabenträger auch mit erheblichen Problemen: Projekte, die unter alter Rechts- und Planungslage begonnen wurden, stehen plötzlich nicht mehr im Einklang mit der Regionalplanung. Für Betroffene stellt sich nun die Frage, wie sie mit dieser neuen Planungssituation umgehen sollen. Lehnen sie Anträge ab oder nehmen sie diese zurück, drohen teils enorme Gebühren.

 

Da das Scheitern der Projekte auf überraschende Änderungen der Raumordnung und nicht auf Planungsfehler der Vorhabenträger zurückzuführen ist, sollten Betroffene prüfen lassen, ob Schadenersatzansprüche oder andere rechtliche Schritte in Betracht kommen. Dabei sollte zum einen die Teilfortschreibung ins Visier genommen und überprüft werden, ob angesichts des enormen Tempos alle Verfahrensschritte sauber eingehalten werden konnten. Zum anderen sollte der Frage nachgegangen werden, ob über einige Genehmigungsanträge nicht ohnehin schon seit Langem hätte entschieden werden müssen und der Genehmigungsbehörde somit Untätigkeit vorzuwerfen sei. Das würde erhebliche haftungsrechtliche Konsequenzen für die Genehmigungsbehörden und das Land Mecklenburg-Vorpommern nach sich ziehen.

 

Nach den gesetzlichen Vorgaben im Bundesimmissionsschutzgesetz soll über den Genehmigungsantrag für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen innerhalb einer Frist von drei bzw. sieben Monaten entschieden werden. Nach aktuellen Zahlen der Fachagentur Wind und Solar dauert ein Genehmigungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern jedoch durchschnittlich 50,7 Monate. „Die jahrelange Verzögerung auf Seiten der Genehmigungsbehörden einerseits und das überzogene Planungstempo auf Seiten der Regionalplanung andererseits werfen hier insgesamt erhebliche Fragen auf“, sagt Rechtsanwältin Natalie Carstens.

DOMBERT Rechtsanwälte

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