Meldung
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30.09.2025
Alle 16 Bund-Länder-Verträge zur Umsetzung des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) sind jetzt von Bundesbildungsministerin Karin Prien unterzeichnet worden. Darin legen die Länder fest, welche Maßnahmen sie in 2025 und 2026 zur Verbesserung von Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung realisieren werden. Der Bund stellt ihnen dafür insgesamt rund vier Milliarden Euro zur Verfügung.
Die Länder dürfen diese Mittel nach einer Übergangsfrist nur noch für sieben festgelegte Handlungsfelder verwenden. Dabei sind zwei Bereiche – die Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften und die Förderung der sprachlichen Bildung – seit 2025 für alle verpflichtend. Zusätzlich können sie die bereitgestellten Mittel auch in ein bedarfsgerechtes Angebot, den Fachkraft-Kind-Schlüssel, Gesundheitsförderung und in die Stärkung der Kindertagespflege und der Leitung investieren.
Die Weiterentwicklung des KiQuTG und die Definition der Handlungsfelder gehen auf die Empfehlungen eines Monitorings der AG Frühe Bildung zurück. Ziel ist es, bundesweite Qualitätsstandards für die Kinderbetreuung zu erreichen.