Meldung
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17.02.2026
Die Bundesregierung hat sich auf ein Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung geeinigt. Damit soll die europäische KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) schrittweise umgesetzt werden. Die KI-Verordnung will einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung, das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Verwendung von KI-Systemen in der Europäischen Union festlegen. Sie gilt zwar unmittelbar, erfordert aber nationale Regelungen für die Durchführung. Insbesondere mussten die behördlichen Zuständigkeiten auf nationaler Ebene geklärt werden.
Nach den Plänen der Bundesregierung soll nun bei der Bundesnetzagentur ein Koordinierungszentrum geschaffen werden, das alle bestehenden Marktüberwachungsbehörden und notifizierenden Behörden unterstützt. Dazu soll die KI-Expertise zentral gebündelt und den Behörden zur Verfügung gestellt werden. Ein wichtiger Punkt war dabei zudem die Zuständigkeitsverteilung im Hinblick auf die staatsferne Medienaufsicht und die Zuständigkeit der Länder im Presse- und Rundfunkbereich. Dies betrifft etwa die Kennzeichnung von Deepfakes und KI-generierten Nachrichtentexten. Hier sollen weiter die Landesmedienanstalten zuständig sein.